Terms

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bei Verträgen werden die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbart.

1. Allgemeines

Aufträge von Mindstone Media unter der Marke Ingenio Connect werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, wenn diese nicht schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungen

Die Tätigkeit von Ingenio Connect besteht, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers und/oder der Suche nach neuen Mitarbeitern für den Auftraggeber als Dienstleistung.

Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Ingenio Connect empfohlenen Maßnahmen oder die Einstellung der potentiellen, neuen Mitarbeiter. Dies gilt selbst dann, wenn Ingenio Connect die Umsetzung abgestimmter Maßnahmen durch den Auftraggeber nur begleitet.

Der konkrete Inhalt und Umfang der von Ingenio Connect zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Ingenio Connect den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch Ingenio Connect auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

Ingenio Connect legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Material bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Ingenio Connect nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Ingenio Connect Plausibilitätsprüfungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

Die Erbringung rechtsberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von Ingenio Connect gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und Ingenio Connect einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Ingenio Connect für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Ingenio Connect die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von Ingenio Connect die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Ingenio Connect nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

4. Vergütung

Alle Leistungen von Ingenio Connect sind zu vergüten, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Ingenio Connect ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.

Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von Ingenio Connect nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist Ingenio Connect berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offene Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann Ingenio Connect, nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung, den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen.

Zeit- und Vergütungsprognosen von Ingenio Connect in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die nicht beeinflusst werden können.

Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind, ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.

Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch Ingenio Connect ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

5. Zahlungsmodalitäten

Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

Die Rechnungen von Ingenio Connect sind innerhalb von 14 Tagen mit Zugang beim Kunden zu begleichen.

Der Auftraggeber kommt durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oderunbestritten sind.

6. Haftung

Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von Ingenio Connect empfohlenen oder durchgeführten Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Ingenio Connect die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

Ingenio Connect haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

Die Haftung von Ingenio Connect entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gerügt wurden.

7. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.

Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von Ingenio Connect. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist ebenso der Sitz von Ingenio Connect, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

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