Fehler bei der Leckortung - ist Ihr Arbeitgeber geschützt?

Wo unter höchsten Ansprüchen viel gearbeitet wird, da passieren auch manchmal Fehler. Die Folgen eines solchen Fehlers können im Bereich der Leckortung sehr kostspielig sein. Einmal nicht aufgepasst und schon ist eine schleichende Leckage nicht erkannt. Wenn die Bausubstanz über längere Zeit Schaden nimmt, sind die finanziellen Folgen in der Regel erheblich. Die Konsequenz für das beauftragte Unternehmen sind Schadensersatzforderungen, sofern nachweislich eine Mangelleistung erbracht wurde.

Solche Schadensersatzforderungen können je nach Schadensumfang sehr kostspielig sein und damit schmerzhafte Ausmaße für jedes Unternehmen erreichen. Damit dies nicht passiert, kann jedes Unternehmen sich und seine Mitarbeiter gegen solche Schadensersatzansprüche von Geschädigten mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen. So ist man als Unternehmen zwar weiter in der Haftung, die finanziellen Folgen werden aber von der Versicherung übernommen.

Das Problem: eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Jedem Unternehmen obliegt es selbst, sich gegen die Risiken einer Mangelleistung und den sich daraus ergebenden Schadensersatzforderungen abzusichern. Und auch wenn eine Versicherung abgeschlossen wurde, so ist wichtig, dass die beinhalte Schadenssumme den Tätigkeitsrahmen des Unternehmens abdeckt.

Die Risiken einer fehlenden oder mangelhaften Betriebshaftpflichtversicherung werden nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Angestellten in der Leckortungsbranche unterschätzt oder vernachlässigt. Denn im Falle eines Schadens sind von den rechtlichen und finanziellen Folgen nicht nur das Unternehmen, sondern unter Umständen auch die Mitarbeiter des Unternehmens betroffen.


Sofortmaßnahme für alle Angestellte im Bereich der Leckortung ist das Abprüfen der Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers:
1) Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
2) Sind meine Tätigkeiten von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?
3) Ist die Schadensdeckungssumme ausreichend?


Die Erfahrung zeigt: eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Muss für jedes Unternehmen im Tätigkeitsbereich der Leckortung, an dem nicht gespart werden darf. Sie schützt Unternehmen und damit indirekt auch die Mitarbeiter vor den Folgen einer Mangelleistung. Zwar kommen Fehler im Bereich der Leckortung selten vor, jedoch sind die wenigen Fälle unter Umständen mit erheblichen Schadensersatzforderungen verbunden.